Versteigerungsbedingungen

1. Die Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit ob besichtigt oder nicht besichtigt gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert.

2. Bei der Versteigerung werden jeweils die Art und der Ausrufpreis der zur Versteigerung kommenden Sache genannt.

3. Die Steigerungsstufen betragen jeweils 10 %.

4. Der Erteilung des Zuschlags geht ein dreimaliger Aufruf des Meistgebots voraus. Der Zuschlag wird dem Meistbietenden erteilt. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.

5. Bei gleichzeitiger Abgabe eines Gebotes hat ein Bieter sein Gebot zu erhöhen oder es entscheidet das Los welcher Bieter den Zuschlag erhält.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteigerer über.

7. Der Ersteigerer hat den gebotenen Betrag sofort bar zu entrichten. Andernfalls verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag. Er wird bei der erneuten Versteigerung derselben Sache nicht mehr zu einem Gebot zugelassen.

8. Ersteigerte Gegenstände sind durch den Ersteigerer noch am Versteigerungstag abzunehmen.

9. Ich führe keine Internetversteigerungen durch. Die jeweils gültigen Versteigerungsbedingungen hängen immer am Versteigerungsort aus, da sie für freiwillige und Zwangsversteigerungen unterschiedlich ausfallen.

 

Heinz Amann, vom Senator für Wirschaft Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer.
Aufsichtsbehörde Bezirksamt Berlin-Wilmersdorf-Charlottenburg

Hier finden Sie uns:

Versteigerer Heinz Amann
Marburger Str. 5
10789 Berlin

Telefon: +49 030 2113666+49 030 2113666

E-Mail: info@auktionshaus-amann.de

 

 

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Auktionshaus Amann Berlin